> Club-Anmeldeformular - 1. Österreichischer Minibikeclub

 

ARTEN DER CLUBMITGLIEDSCHAFT                                                                                                  

1. ORDENTLICHE CLUBMITGLIEDSCHAFT:

·        Jeder der gemäß §5 Abs. 2 als Mitglied im Verein aufgenommen wurde und den Clubmitgliedsbeitrag sowie die Einschreibgebühr termingerecht einbezahlt hat.

·        Eltern deren Kinder Mitglieder und aktive Fahrer sind, wenn diese das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,   jedoch nur mit einer Stimme pro einbezahlten Mitgliedsbeitrag.

2. AUSSERORDENTLICHE CLUBMITGLIEDSCHAFT:

·        Jeder der die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags fördert. Außerordentliche Mitglieder    haben kein Stimmrecht bei der Generalhauptversammlung.

BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT                                                                                                

Die Mitgliedschaft endet mit 31.12. des Jahres, sofern nicht andere Umstände gemäß §6 der Veinsstatuten für eine vorzeitige Beendigung vorliegen.

CLUBMITSBEITRÄGE                                                                                                                              

ORDENTLICHE MITGLIEDER:

·        Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 35,-- € und ist bis 31. Jänner einzuzahlen.

·        Bei der Einschreibung in den Club ist eine Einschreibgebühr in der Höhe von 20,-- € zu bezahlen; gleiches gilt für bestehende Mitgliedschaften bei verspäteter Einzahlung des Mitgliedsbeitrages.

·        Keine Verpflichtung für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages besteht für Eltern, deren Kinder Mitglieder sind und als aktive Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

AUSSORDENTLICHE MITGLIEDER:

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 15,-- € wobei die Einschreibgebühr entfällt.

 

SONDERREGELUNG                                                                                                                               

Die Vereinsmitglieder anderer offizieller motorsportfördernden Vereine, dessen Zweck nach Statut eine ordnungsgemäße Vereinstätigkeit entfaltet, haben nur den jährlichen Clubmitgliedsbeitrag zu bezahlen, wenn mindestens 5 Mitglieder um eine ordentliche Vereinsmitgliedschaft beim 1. ÖMC werben.

                                                                                                                                Der Vorstand